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Privatpatient*innen
Ergotherapie für Kassenpatient*innen
Als anerkanntes Heilmittel und Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen übernimmt Ihre Krankenkasse in der Regel die Hauptkosten für die Verordnung.
Wenn Sie
über 18 Jahre alt sind und nicht über eine Zuzahlungsbefreiung verfügen, zahlen Sie pro Verordnung
10% des Rezeptwertes und 10 € Rezeptgebühr.
Ergotherapie für Privatpatient*innen
Im Regelfall übernehmen die jeweiligen Krankenkassen die Behandlungskosten. Klären Sie am besten im Vorfeld ab, ob Ihre Krankenkasse diese Kosten übernimmt.
Vor Beginn der Therapie schließen wir einen Behandlungsvertrag (Honorarvertrag) zwischen der Praxis und Ihnen als Patient*in ab.
Darin verpflichtet sich der/die Heilmittelerbringer*in die therapeutische Leistung zu erbringen, der/die Patient*in verpflichtet sich für die erbrachte Leistung den vereinbarten Preis, unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenversicherung, zu zahlen.
Sie möchten mich und meine Arbeit besser kennenlernen?
Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen und Sie auf Ihrem Weg zu mehr Lebensqualität zu begleiten.
